Die Geschichte der AWO
Am 13. Dezember 1919 gründete Marie Juchacz (1879–1956), die zu den ersten Frauen in der Nationalversammlung gehörte, die AWO als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD. Neben ihr waren u. a. Elfriede Ryneck (2. Vorsitzende), Lore Agnes, Walter Friedländer, Louise Schroeder, und Hedwig Wachenheim Gründungsmitglieder. Reichspräsident Friedrich Ebert beschrieb sie mit dem Motto „Arbeiterwohlfahrt ist die Selbsthilfe der Arbeiterschaft“. Zunächst versuchte sie, vor allem die Not der durch den Ersten Weltkrieg Geschädigten zu lindern, indem sie Nähstuben, Mittagstische, Werkstätten zur Selbsthilfe und Beratungsstellen einrichtete. Später entwickelte sie sich zu einer Hilfsorganisation für alle sozial bedürftigen Menschen.
Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers wurde die AWO zunächst erfolglos gleichzuschalten versucht und dann aufgelöst und verboten. Einige Mitglieder arbeiteten illegal weiter, so Johanna Kirchner, die mithalf, bedrohte Personen aus der Arbeiterbewegung ins Exil zu schleusen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die AWO 1946 in Hannover als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Hilfsorganisation neu gegründet. In der Sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR wurde sie nicht zugelassen. Eine Ausnahme bildete hier Ostberlin, wo die AWO bis zum Mauerbau im August 1961 als gesamtstädtischer Landesverband arbeitete. Noch zu DDR-Zeiten konnte die Arbeiterwohlfahrt am 18. Februar 1990, 57 Jahre nach ihrem Verbot, in Sonneberg auf Initiative des bayerischen Landtagsabgeordneten Walter Knauer und des Sozialmanagers Edmund Fröhlich wiedergegründet werden. Seit der Wiedervereinigung ist die Arbeiterwohlfahrt im gesamten Bundesgebiet tätig. Der Sitz des Bundesverbandes befindet sich in Berlin. Sie ist Trägerin des DZI-Spenden-Siegels.
Die Arbeiterwohlfahrt sieht sich selbst den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet und arbeitet im ehrenamtlichen wie im hauptamtlichen Bereich nach den Leitsätzen und dem Leitbild der AWO, das zumindest bei einigen Neueinstellungen auch für Mitarbeiter verbindlich ist.
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